Am 14.12.2012 wurde die Löschgruppe Siedlinghausen um 15:27 Uhr über Meldeempfänger zu einer unklaren Rauchentwicklung alarmiert.
In einem leerstehenden Hotel in Altastenberg sollte es laut einem Anrufer eine vermeintliche Rauchentwicklung geben.
Nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte und einer umfassenden Erkundung des Gebäudes von außen und innen stellte sich vor Ort jedoch heraus, dass es sich bei diesem Einsatz offenbar um eine böswillige Alarmierung handelte.
Die Polizei nahm hierzu die Ermittlungen auf.
Es handelt sich bei derartig böswilligen Alarmierungen in keinster Weise um einen „Dumme-Jungen-Streich“, sondern um einen Straftatbestand, der gemäß §145 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird!
Zusätzlich werden dem Verursacher, die Kosten von Feuerwehr und Rettungsdienst voll in Rechnung gestellt.
Im Einsatz waren: LG Siedlinghausen TLF (FW 3 TLF 2000 1)
Ebenfalls alarmiert: LZ Winterberg ELW (FW1 ELW1 1), HLF (FW1 HLF20 1), DLK (FW1 DLK23 1), LG Altastenberg (FW5 TSFW 1), LG Neuastenberg (FW12 TSFW 1), Rettungsdienst Winterberg (RS8 RTW1), Polizei Winterberg